Bei der Kommunalsteuer handelt es sich um eine ausschließliche Gemeindeabgabe. Der Kommunalsteuer unterliegen Unternehmen, die Arbeitslöhne an Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer in einer im Inland gelegenen Betriebsstätte auszahlen. Das Unternehmen muss die Kommunalsteuer in jenen Gemeinden entrichten, in denen sich eine Betriebsstätte des Unternehmens befindet.
Die Kommunalsteuer beträgt 3 Prozent der Bemessungsgrundlage. Bemessungsgrundlage ist die Summe der Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Beschäftigten einer Betriebsstätte des Unternehmens ausbezahlt worden sind. Es sind nur jene Betriebsstätten maßgeblich, die in einer österreichischen Gemeinde angesiedelt sind.
Das Unternehmen muss die Kommunalsteuer für jeden Kalendermonat selbst berechnen und bis zum 15. des Folgemonats an die erhebungsberechtigte Gemeinde entrichten. Nach Ablauf des Kalenderjahres muss bis spätestens 31. März des Folgejahres eine Kommunalsteuererklärung eingereicht werden. Sofern ein Internetanschluss besteht, muss die Kommunalsteuererklärung über FinanzOnline übermittelt werden.