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MÜLLABFUHRGEBÜHR



Die Müllabfuhrgebühren decken die Kosten für die regelmäßige Abholung und Entsorgung des Abfalles. Diese Gebühren sind notwendig, um eine umweltgerechte Entsorgung sicherzustellen und die laufenden Betriebskosten der Abfallwirtschaft zu finanzieren. Mit diesem Beitrag wird aktiv zum Schutz der Umwelt und zur Sauberkeit unserer Gemeinde beigetragen.


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22. Dezember 2015 die Abfuhrordnung beschlossen.

Die Müllabfuhrgebühren setzen sich aus einer verbrauchsunabhängigen Grundgebühr (Personanzahl im Haushalt) und einer variablen Gebühr (Müllbehälter) zusammen.

Grundgebühr

Als Grundlage der Berechnung werden die Einwohnergleichwerte (EGW) der Liegenschaft herangezogen, die sich nach der gemeldeten Personenanzahl des Haushaltes richtet.

1 Person (1 EGW)

44,81 EUR

2 Personen (1,3 EGW)

58,26 EUR

3 Personen (1,6 EGW)

71,71 EUR

4 Personen (1,9 EGW)

85,15 EUR

5 Personen (2,2 EGW)

98,59 EUR

6 Personen (2,5 EGW)

112,04 EUR

7 Personen (2,8 EGW)

126,50 EUR

8 Personen (3,1 EGW)

138,92 EUR

9 Personen (3,4 EGW)

152,36 EUR

10 Personen (3,7 EGW)

165,81 EUR

11 Personen (4 EGW)

179,26 EUR

12 Personen (4,3 EGW)

192,70 EUR

gewerbliche & sonstige Betriebe;
ohne gemeldete Personen (3,4 EGW)

152,36 EUR

Zweitwohnsitz, Ferienwohnungen;

ohne gemeldete Personen (1,0 EGW)

44,81 EUR

Beträge inkl. 10% MwSt.
Stand per 01.01.2026

Variable Gebühr

Die Berechnung der variablen Gebühr erfolgt auf Basis des beigestellten Behältervolumens und der Anzahl der Entleerungen für gemischte Siedlungsabfälle (Restmüll).

Kunststoffgefäß (120 L)

20,55 EUR

Kunststoffgefäß (240 L)

41,10 EUR

Kunststoffgefäß (360 L)

61,64 EUR

Abfallcontainer (1.100 L)

188,35 EUR

Großraumbehälter (2.500 L)

428,08 EUR

Großraumbehälter (4.500 L)

770,54 EUR

Restmüllsäcke (pro Stück)

4,00 EUR

Beträge inkl. 10% MwSt.
Stand per 01.01.2026