NÄCHTIGUNGSABGABE


Ein Paar weißer Kopfhörer auf einer Karte mit geografischen Bezeichnungen und Koordinaten, platziert über einer weißen Oberfläche.

Die Nächtigungsabgabe in der Steiermark ist eine Abgabe, die von Gästen erhoben wird, die in Beherbergungsbetrieben übernachten. Diese Abgabe dient dazu, touristische Einrichtungen und Aktivitäten in der Region zu finanzieren.

Beherbergungsbetriebe: 2,50 EUR / Person & Nächtigung
Camping-, Wohnwagen-, Wohnmobil- und Mobilheimplätze: 2,00 EUR / Person & Nächtigung
Schutzhäuser/Schutzhütten: 1,50 EUR / Person & Nächtigung