NÄCHTIGUNGSABGABE
Die Nächtigungsabgabe in der Steiermark ist eine Abgabe, die von Gästen erhoben wird, die in Beherbergungsbetrieben übernachten. Diese Abgabe dient dazu, touristische Einrichtungen und Aktivitäten in der Region zu finanzieren.
Beherbergungsbetriebe: 2,50 EUR / Person & Nächtigung (ab 01.12.2026: 2,80 EUR)
Camping-, Wohnwagen-, Wohnmobil- und Mobilheimplätze: 2,00 EUR / Person & Nächtigung (ab 01.12.2026: 2,20 EUR)
Schutzhäuser/Schutzhütten: 1,50 EUR / Person & Nächtigung (ab 01.12.2026: 1,70 EUR)