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St. Peter am Ottersbach

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RUNDSCHREIBEN


Unsere Rundschreiben bieten regelmäßig einen Überblick über wichtige Informationen, Themen und Entwicklungen. Sie dienen dazu, alle Gemeindemitglieder auf dem Laufenden zu halten. Die Rundschreiben sind digital verfügbar und werden postalisch an alle Haushalte in St. Peter am Ottersbach versendet.

Jahr 2026


  • Ein Dokument zeigt die Entscheidung des Gemeinderats von St. Peter am Ottersbach zur Anpassung der Benutzungsgebühren, wirksam ab dem 1. Januar 2026. Die Wassergebühren steigen um 4%, mit spezifischen Tarifen für verschiedene Dienstleistungen. Die Müllgebühren bleiben unverändert. Eine Tabelle bietet detaillierte Gebührenstrukturen für unterschiedliche Nutzungsarten und Dienstleistungen.
    Rundschreiben 418 - Jänner 2026

Jahr 2025


  • Gemeindeblatt der Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach. Der Gemeinderat hat beschlossen, die Gebühren laut Mitteilung des Amtes der Stmk. Landesregierung mit einer Indexsteigerung von 1,8 % zu erhöhen. Ab 01. Jänner 2025 gelten folgende wertgesicherten Gebühren. Die Abfallgebühren bleiben unverändert.
    Rundschreiben 405 - Jänner 2025
  • Dokument mit dem Titel 'Stellenausschreibung' von der Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach. Es beschreibt ein Stellenangebot für einen 'Mitarbeiter:in' im allgemeinen Verwaltungsdienst. Die Stelle beginnt am 1. April 2025, mit einer Arbeitswoche von 40 Stunden, Montag bis Freitag. Anforderungen umfassen österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichgestelltes (Wunschvorstellung: Wohnsitz bzw. Wohnsitznahme im Gemeindegebiet von St. Peter am Ottersbach), Führerschein und gute körperliche Eignung. Gewünschte Qualifikationen sind akademische oder berufspraktische Ausbildung, Kenntnisse in MS Office-Anwendungen, Organisationstalent, Einsatzfreude und Teamfähigkeit. Aufgaben umfassen allgemeine Verwaltung, Meldewesen, Wahlgelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit.
    Rundschreiben 406 - Jänner 2025
  • Amtliche Mitteilung der Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach. Sie informiert über die Gemeinderatswahl am 23. März 2025, einschließlich der Wahlberechtigung, Wahllokalen und Stimmabgabe. Es wird erklärt, wie man einen Wahlausweis beantragt. Die Mitteilung enthält einen QR-Code für weitere Informationen.
    Rundschreiben 408 - März 2025
  • Amtliche Mitteilung der Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach. Es enthält Informationen über die konstituierende Sitzung, einen Workshop zur Kinderbetreuung, Details zu verfügbaren Plätzen in der Kinderkrippe und die Bekanntgabe von prämierten lokalen Unternehmen. Das Dokument ist auf April datiert und enthält Kontaktdaten für die Anmeldung.
    Rundschreiben 409 - April 2025
  • Die konstituierende Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach fand am Dienstag, dem 22. April 2025 in der Ottersbachhalle statt. Bürgermeister Reinhold Ebner und Vizebürgermeister Helfried Otter waren einstimmig, und Gemeindekassier Gerhard Sundl wurde mit 14 von 15 Stimmen vom Gemeinderat gewählt.
    Rundschreiben 410 - Mai 2025
  • Das Dokument beschreibt eine Stellenausschreibung für eine Reinigungskraft im Schulzentrum St. Peter am Ottersbach. Die Stelle umfasst tägliche Reinigungsarbeiten in den Schulräumen und Gebäuden. Die Stelle ist von Montag bis Freitag nachmittags verfügbar.
    Rundschreiben 412 - Juni 2025
  • Die offizielle Mitteilung teilt mit, dass das Gemeindeamt von St. Peter am Ottersbach vom 21. Juli bis 25. Juli 2025 geschlossen ist. Danach ist das Gemeindeamt wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet. Das Dokument enthält auch Details zu Gemeindezuschüssen, einschließlich der Reduzierung der Förderung für zukünftige Zuschüsse ab dem 1. August 2025.
    Rundschreiben 413 - Juli 2025
  • Ab 01. Oktober 2025 haben alle Bürgerinnen und Bürger, welche mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in der Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach gemeldet sind, die Möglichkeit, einen Reisepass, Personalausweis oder auch die ID-Austria in der Gemeinde St. Peter am Ottersbach zu beantragen.
    Rundschreiben 414 - September 2025
  • Ein Antrag auf Heizkostenzuschuss kann zwischen dem 16. Oktober 2025 und dem 27. Februar 2026 im Gemeindeamt eingereicht werden. Einkommensnachweis erforderlich. Zuschuss von EUR 340,00 verfügbar. Antragsberechtigte müssen keine Wohnunterstützung erhalten und mindestens fünf Jahre am Hauptwohnsitz gelebt haben.
    Rundschreiben 415 - Oktober 2025
  • Amtliche Mitteilung zur Anmeldung für Kindergarten und Kinderkrippe. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Eltern ihre Kinder für Kindergarten oder Kinderkrippe über das Kinderportal anmelden. Die Anmeldezeit beginnt am 12. November 2026 und endet am 8. Februar 2027. Eltern können bis zu drei Einrichtungen priorisieren. Nach der Anmeldung können Eltern die Anmeldung im Portal abschließen. Hochwasserbereiche müssen frei von Ablagerungen bleiben. Baumpflanzungen müssen mit dem Wassermeister abgestimmt werden. Bauwerke im Wasser sind nur mit Genehmigung der Wasserbehörde erlaubt. Grenzzeichen und Abstände dürfen nicht verändert werden. Es wird ein Mindestabstand von 3 m zwischen Böschungskante und bewirtschafteter Fläche empfohlen.
    Rundschreiben 417 - Dezember 2025

Jahr 2024


  • Rundschreiben 394 - Jänner 2024
  • Rundschreiben 395 - Jänner 2024
  • Rundschreiben 396 - Februar 2024
  • Rundschreiben 397 - Februar 2024
  • Rundschreiben 398 - Mai 2024
  • Rundschreiben 399 - Mai 2024
  • Rundschreiben 400 - Juni 2024
  • Rundschreiben 401 - August 2024
  • Rundschreiben 402 - September 2024
  • Ein Dokument der Gemeinde St. Peter am Ottersbach enthält Informationen über den Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark, der ab dem 7. Oktober 2024 bis zum 28. Februar 2025 beantragt werden kann. Der Zuschuss ist für alle Heizsysteme gedacht und wird in Form einer Einmalzahlung für die Heizperiode 2024/25 gewährt. Der Zuschuss ist für Personen mit einem monatlichen Haushaltseinkommen gedacht, das bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Die Gemeinde kündigte auch den Kauf von Top-Tickets für Schüler, Auszubildende und Studenten an, die jeweils 50 Euro kosten. Diese Tickets können für ein Schuljahr oder ein Semester genutzt werden.
    Rundschreiben 403 - Oktober 2024
  • Das Dokument ist eine offizielle Mitteilung der Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach bezüglich der Landeswahl 2024. Es beschreibt die Voraussetzungen für aktives Wahlrecht, einschließlich österreichischer Staatsbürgerschaft, Hauptwohnsitz im Gebiet, Vollendung des 16. Lebensjahres und keine Ausschließung vom Wahlrecht. Es werden auch die Wahlzeiten, der Prozess für die Beantragung einer Wahlkarte und die Standorte sowie Öffnungszeiten der Wahllokale aufgeführt.
    Rundschreiben 404 - November 2024

Jahr 2023


  • Rundschreiben 386 - Jänner 2023
  • Rundschreiben 387 - Februar 2023
  • Rundschreiben 388 - April 2023
  • Rundschreiben 389 - Mai 2023
  • Rundschreiben 390 - August 2023
  • Rundschreiben 391 - September 2023
  • Rundschreiben 392 - Oktober 2023
  • Rundschreiben 393 - November 2023

Kontakt

    • Petersplatz 3, 8093 Sankt Peter am Ottersbach, AUT
    • gde@st-peter-ottersbach.gv.at
    • +43 3477 2255
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