Der Gemeinderat hat auf Vorschlag des Bürgermeisters für alle Ortsverwaltungsteile Ortsvorsteher:innen bestellt.
Ortsvorsteher:innen haben dem Bürgermeister über die Wünsche und Erfordernisse der Bevölkerung, sowie über den Zustand des Gemeindeeigentums und der öffentlichen Einrichtungen, insbesondere der Straßen, Wege, Brücken und Plätze, in ihrem Ortsverwaltungsteil laufend zu berichten und diesbezügliche Vorschläge zu erstatten.