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Der Gemeinderat besteht in Gemeinden mit bis zu 3.000 Einwohner:innen aus 15 Mitgliedern.
Die Mitglieder des Gemeinderates werden auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Wahlperiode beginnt mit dem Ablauf des Wahltages. Die Funktionsdauer des Gemeinderates beginnt mit der Angelobung seiner Mitglieder in der konstituierenden Sitzung und endet mit der Angelobung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder.