Das Halten eines über 3 Monate alten Hundes ist von der Halterin/vom Halter binnen 4 Wochen bei der Gemeinde zu melden. Die Meldung hat, neben den persönlichen Daten des Halters, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum (Jahr) und Kennzeichnungsnummer des Hundes zu enthalten. Beizulegen sind die Registrierungsnummer, der Nachweis einer Haftpflichtversicherung und der Hundekundenachweis.
Die jährliche Hundeabgabe beträgt 60,00 EUR pro Hund.
Kann kein Hundekundenachweis vorgelegt werden, erhöht sich die Abgabe auf 120,00 EUR pro Hund.
Für Wach-, Berufs- und Jagdhunde gibt es Ermäßigungen bzw. Befreiungen von der Abgabe.
Die Abgabe wir jährlich im 2. Quartal vorgeschrieben.
Die Abmeldung eines Hundes (Tod, Umzug, Weitergabe) muss der Gemeinde innerhalb von 4 Wochen mitgeteilt werden. Solange die Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabenpflicht weiter.