Die Kanalbenützungsgebühren sind ein finanzieller Beitrag, den Haushalte und Unternehmen für die Nutzung der öffentlichen Kanalisation entrichten. Mit diesen Gebühren werden die Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und die Modernisierung des Abwassersystems bedeckt. Dadurch wird sichergestellt, dass Abwässer zuverlässig und umweltgerecht entsorgt werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2022 die Kanalabgabenordnung beschlossen.
Die jährliche Kanalbenützungsgebühr ist für alle im Gemeindegebiet gelegenen Liegenschaften zu leisten, die an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind.
Die Kanalbenützungsgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr je Nutzungseinheit und einer variablen Gebühr je Einwohner bzw. für Unternehmen je Dienstnehmer und/bzw. Sitzplätze zusammen.
Einmalige Anschlusskosten
Gebühr pro m² verbaute Fläche (Keller- & Dachgeschoss je zur Hälfte) | 10,07 EUR |
Beträge inkl. 10% MwSt.
Stand per 01.01.2026
Grundgebühr
Als Grundlage der Berechnung werden die Anzahl der Nutzungseinheiten (NE), die einer Liegenschaft zuzurechnen sind, herangezogen.
Wohnung oder Wohnung/Arbeitsstätte | 127,26 EUR |
Sonstige Nutzungseinheiten | 160,63 EUR |
Beträge inkl. 10% MwSt.
Stand per 01.01.2026
Variable Gebühr: Wohnung oder Wohnung/Arbeitsstätte
Als Grundlage der Berechnung werden die Einwohnergleichwerte (EGW) der Liegenschaft herangezogen, die sich nach der gemeldeten Personenanzahl des Haushaltes richtet.
pro Person (EGW) | 112,44 EUR |
Beträge inkl. 10% MwSt.
Stand per 01.01.2026
Variable Gebühr: Sonstige Nutzungseinheiten
Als Grundlage der Berechnung wird die Anzahl der DienstnehmerInnen (DN) herangezogen. Die Anzahl der DienstnehmerInnen ist mit Stichtag 01. November jeden Jahres von den Betrieben/Arbeitsstätten zu melden und gilt als Grundlage für das gesamte kommende Kalenderjahr.
Gebühr ohne Dienstnehmer | 112,44 EUR |
1 - 3 DienstnehmerInnen (1 EGW) | 112,44 EUR |
4 - 10 DienstnehmerInnen (3,9 EGW) | 438,54 EUR |
11 - 20 DienstnehmerInnen (10,5 EGW) | 1.180,65 EUR |
21 - 40 DienstnehmerInnen (20,1 EGW) | 2.260,11 EUR |
ab 41 DienstnehmerInnen (39,2 EGW) | 4.407,75 EUR |
Beträge inkl. 10% MwSt.
Stand per 01.01.2026
Bei Gaststätten & Buschenschenken gelten zusätzlich zur Grundgebühr und zur variablen Gebühr nach DienstnehmerInnen (DN) eine Gebühr nach gewerblich genehmigten Sitzplätzen.
0 - 25 Sitzplätze (1,6 EGW) | 179,91 EUR |
26 - 50 Sitzplätze (3,3 EGW) | 371,06 EUR |
51 - 100 Sitzplätze (5 EGW) | 562,22 EUR |
101 - 150 Sitzplätze (6,6 EGW) | 742,12 EUR |
ab 151 Sitzplätze (8,2 EGW) | 922,03 EUR |
Beträge inkl. 10% MwSt.
Stand per 01.01.2026