KANALBENÜTZUNGSGEBÜHREN


    Ein Nahaufnahme einer alten, rostigen Metall-Mannlochabdeckung mit dem Wort 'Analisa' in großen Buchstaben. Die Abdeckung sieht verwittert und gealtert aus und zeigt Anzeichen von Rost und Abnutzung.

    Die Kanalbenützungsgebühren sind ein finanzieller Beitrag, den Haushalte und Unternehmen für die Nutzung der öffentlichen Kanalisation entrichten. Mit diesen Gebühren werden die Kosten für den Betrieb, die Instandhaltung und die Modernisierung des Abwassersystems bedeckt. Dadurch wird sichergestellt, dass Abwässer zuverlässig und umweltgerecht entsorgt werden.


    Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2022 die Kanalabgabenordnung beschlossen.

    Die jährliche Kanalbenützungsgebühr ist für alle im Gemeindegebiet gelegenen Liegenschaften zu leisten, die an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind.

    Die Kanalbenützungsgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr je Nutzungseinheit und einer variablen Gebühr je Einwohner bzw. für Unternehmen je Dienstnehmer und/bzw. Sitzplätze zusammen.


    Einmalige Anschlusskosten

    Gebühr pro m² verbaute Fläche (Keller- & Dachgeschoss je zur Hälfte)

    10,07 EUR

    Beträge inkl. 10% MwSt.
    Stand per 01.01.2026

    Grundgebühr

    Als Grundlage der Berechnung werden die Anzahl der Nutzungseinheiten (NE), die einer Liegenschaft zuzurechnen sind, herangezogen.

    Wohnung oder Wohnung/Arbeitsstätte

    127,26 EUR

    Sonstige Nutzungseinheiten

    160,63 EUR

    Beträge inkl. 10% MwSt.
    Stand per 01.01.2026

    Variable Gebühr: Wohnung oder Wohnung/Arbeitsstätte

    Als Grundlage der Berechnung werden die Einwohnergleichwerte (EGW) der Liegenschaft herangezogen, die sich nach der gemeldeten Personenanzahl des Haushaltes richtet.

    pro Person (EGW)

    112,44 EUR

    Beträge inkl. 10% MwSt.
    Stand per 01.01.2026

    Variable Gebühr: Sonstige Nutzungseinheiten

    Als Grundlage der Berechnung wird die Anzahl der DienstnehmerInnen (DN) herangezogen. Die Anzahl der DienstnehmerInnen ist mit Stichtag 01. November jeden Jahres von den Betrieben/Arbeitsstätten zu melden und gilt als Grundlage für das gesamte kommende Kalenderjahr.

    Gebühr ohne Dienstnehmer

    112,44 EUR

    1 - 3 DienstnehmerInnen (1 EGW)

    112,44 EUR

    4 - 10 DienstnehmerInnen (3,9 EGW)

    438,54 EUR

    11 - 20 DienstnehmerInnen (10,5 EGW)

    1.180,65 EUR

    21 - 40 DienstnehmerInnen (20,1 EGW)

    2.260,11 EUR

    ab 41 DienstnehmerInnen (39,2 EGW)

    4.407,75 EUR

    Beträge inkl. 10% MwSt.
    Stand per 01.01.2026


    Bei Gaststätten & Buschenschenken gelten zusätzlich zur Grundgebühr und zur variablen Gebühr nach DienstnehmerInnen (DN) eine Gebühr nach gewerblich genehmigten Sitzplätzen.

    0 - 25 Sitzplätze (1,6 EGW)

    179,91 EUR

    26 - 50 Sitzplätze (3,3 EGW)

    371,06 EUR

    51 - 100 Sitzplätze (5 EGW)

    562,22 EUR

    101 - 150 Sitzplätze (6,6 EGW)

    742,12 EUR

    ab 151 Sitzplätze (8,2 EGW)

    922,03 EUR

    Beträge inkl. 10% MwSt.
    Stand per 01.01.2026