Loading

REISEPASS // PERSONALAUSWEIS



Reisepass und Personalausweis sind Reisedokument, sowie amtlicher Lichtbildausweis. Für die Ausstellung eines österreichischen Reisepasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft erforderlich. Grundsätzlich ist die Bezirkshauptmannschaft die Passbehörde.

Die Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach nimmt jedoch Anträge für Reisepass und Personalausweis entgegen und leitet sie an die zuständige Passbehörde weiter. Voraussetzung ist, dass die Person mit einem Wohnsitz (Haupt- od. Nebenwohnsitz) in St. Peter am Ottersbach gemeldet ist.

Um Wartezeiten zu vermeiden und einen schnellen Ablauf zu ermöglichen, bitten wir, für die Beantragung vorab einen Termin unter der Telefonnummer 03477 / 2255-11 zu vereinbaren.

FOLGENDE UNTERLAGEN WERDEN BENÖTIGT:

  • Staatsbürgerschaftsnachweis

  • Geburtsurkunde

  • Heiratsurkunde bei Namensänderung

  • Passfoto (nicht älter als 6 Monate)

  • Alter Ausweis (wenn vorhanden)

KOSTEN FÜR DEN REISEPASS:

Reisepass für Personen ab 12 Jahren: € 112,00

Reisepass für Kinder (2 bis 12 Jahre): € 44,00

Reisepass für Kinder (bis 2 Jahre): gebührenfrei

KOSTEN FÜR DEN PERSONALAUSWEIS:

Personalausweis für Personen ab 16 Jahren: € 91,00

Personalausweis für Kinder und Jugendliche (2 bis 15 Jahre): € 39,00

Personalausweis für Kinder (bis 2 Jahre): gebührenfrei

ZUSTÄNDIG IM GEMEINDEAMT:

  • Noch keine Kontakte hinzugefügt