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STAATSBÜRGERSCHAFTSNACHWEIS



Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist eine Bestätigung, dass eine bestimmte Person die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt. Die Staatsbürgerschaft kann durch Abstammung, Verleihung oder Anzeige erworben werden.

Bei der Antragstellung ist der zuständigen Behörde der Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft nachzuweisen. Es ist nicht relevant, wo in Österreich die Person ihren Hauptwohnsitz hat. Zur Ausstellung von Bestätigungen in Staatsbürgerschaftsangelegenheiten und zur Entscheidung über derartige Anträge ist jene Gemeinde zuständig, an die sich die Person wendet.

Für die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Geburtsurkunde

  • amtlicher Lichtbildausweis

  • Bestätigung der Meldung

  • ggf. Heiratsurkunde

  • ggf. Nachweis über akademische Grade oder Standesbezeichnungen

Die Antragstellung für einen österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweis ist auch mittels der ID Austria möglich. Nähere Informationen dazu erhalten Sie unter: www.oesterreich.gv.at

ZUSTÄNDIG IM GEMEINDEAMT:

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