Die steirischen Gemeinden werden für den Tourismus in Ortsklassen eingestuft und einem Tourismusverband zugeordnet. Im Jahr 2024 erfolgte diesbezüglich die Befragung aller Firmen und Gewerbebetriebe (gesetzliche Mitglieder).
Die Befragung ergab, dass die Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach als Tourismusgemeinde (Ortsklasse C) eingestuft werden soll und somit auch Mitglied des Tourismusverbandes Thermen- & Vulkanland ist.
Der Tourismusinteressentenbeitrag ist ein gesetzlich geregelter Beitrag des Landes Steiermark. Er wird von Unternehmen und Selbständigen eingehoben, auch wenn sie selbst keine klassischen Tourismusbetriebe sind.
Mit diesem Beitrag werden Maßnahmen finanziert, die den Tourismus in der Region stärken – zum Beispiel Werbung für die Region, Veranstaltungen oder die Weiterentwicklung touristischer Angebote. Davon profitieren nicht nur Gäste, sondern auch viele Betriebe vor Ort.
Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Art des Betriebes und den Umsätzen des Betriebes. Die Einhebung erfolgt über die zuständige Gemeinde bzw. den Tourismusverband.
Der Tourismusinteressentenbeitrag trägt somit dazu bei, die Attraktivität der Gemeinde zu erhalten und weiterzuentwickeln – zum Vorteil von Einheimischen, Betrieben und Gästen.
Die Beitragserklärung muss bis spätestens 15. September eines jeden Jahres an die Gemeinde übermittelt werden. Die Einzahlung des erklärten Interessentenbeitrages hat danach bis 30. September zu erfolgen!