ZWEITWOHNSITZ- & WOHNUNGSLEERSTANDSABGABE
Hintergrund der Zweitwohnsitz- & Wohnungsleerstandsabgabe ist es, VermieterInnen zur Vermietung ihrer leerstehenden Häuser und Wohnungen zu motivieren und damit eine Entlastung des Wohnungsmarkts zu bewirken. Außerdem soll dadurch die Verdauung von Flächen reduziert werden.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 15. Dezember 2022 die Verordnung über die Zweitwohnsitz- & Wohnungsleerstandsabgabe beschlossen.
Der Abgabenspruch entsteht mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres und muss durch den Abgabepflichtigen selbst berechnet und entrichtet werden.