Gemeindeförderungen
Diverse Formulare
Gemeinderatssitzungen
Kanalgebühren
Wassergebühren
Müllgebühren
Hundeabgabe
Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe
Lustbarkeitsabgabe
Amtssignatur
Links
Gemeindeförderungen (Antragsformulare sind im Gemeindeamt erhältlich): |
Biomasseheizung
- Hackschnitzelheizung/Pelletsheizung € 33,- pro kW,
- Maximalförderung von € 500,-
- Scheiterholzkessel einmalig pro Anlage € 250,-
Färbelungszuschuss für Wohnhäuser
- € 250,- pro Färbelung (inkl. “Weiß” bei Silikat)
- alle 10 Jahre möglich
- Vorlage Rechnungskopie der Malerarbeiten bzw. Materialrechnung samt Einzahlungsbeleg
Geburtenzuschuss
- Nahversorgungsgutscheine im Wert von € 100,-
- ein Erstausstattungsgeschenk
- einen Wickelrucksack im Wert von € 50,-
- 120 l Windeltonne für 2 Jahre gratis
Kindergartenfahrtenzuschuss
- 50 Prozent Fahrtkostenförderung
- Vorlage Rechnung samt Zahlungsbeleg für die Kindergartenfahrten sowie Antragstellung
- für den Sommerkindergarten gibt es keinen Kindergartenfahrtenzuschuss
Altenehrungen
Zum 80., 90., und ab 95. Geburtstag finden halbjährliche Feiern statt, zu der jede/r Jubilar/in eingeladen wird. Zusätzlich gibt es eine kleine Aufmerksamkeit in Form von Nahversorgungsgutscheinen.
Kommunalsteuerförderung
- 1,5 Prozent Förderung der Bemessungsgrundlage bei Lehrlingen
- 3 Jahre Befreiung für Betriebsneugründungen
Photovoltaikanlagen
- ab 3 kWp Pauschalbetrag von € 600,-
- Vorlage Foto der bereits installierten Anlage, sowie eine Rechnungskopie samt Zahlungsbeleg
Sonnenkollektoren - Solaranlagen
- € 40,- pro m² Kollektorfläche
- Maximalförderung von € 600,-
- Vorlage Foto der bereits installierten Anlage, sowie eine Rechnungskopie samt Zahlungsbeleg
Zinsenzuschuss - Wohnbauförderung
Variante a)
- Förderung halbjährlich € 120,- (6 Prozent Zinsenzuschusses für Darlehen oder Abstattungskredit)
- Darlehen von mind. € 7.500,-
- Laufzeit 5 Jahre
- Errichtung oder Kauf eines Eigenheims bzw. Ankauf einer Eigentumswohnung
Variante b)
- Förderung halbjährlich € 60,- (6 Prozent Zinsenzuschusses für Darlehen oder Abstattungskredit)
- Darlehen von mind. € 3.750,-
- Laufzeit 5 Jahre
- Um- oder Ausbau von Räumlichkeiten (Dachgeschossausbau), wenn dadurch eine Wohneinheit geschaffen wird
- Förderung 30 Prozent der Bauabgabe (nach Erteilung der Baubewilligung)
- Förderung 20 Prozent der Bauabgabe (nach Erteilung der Benützungsbewilligung bzw. der Enderledigung)
Falltierentsorgung
50 % Förderung, Höchstbetrag € 500,-
Diverse Formulare: |
Rezeptgebührenbefreiung SVA der Bauern
Rezeptgebührenbefreiung ÖGK
Antrag Haushaltsbestätigung
Anmeldung zur Ausübung des Buschenschankrechtes
Einwilligungserklärung Elektronische Zustellung per E-Mail
Antrag auf Förderung eines Top-Tickets
Vereinbarung über den Verleih “Klima Ticket Steiermark”
Protokolle der Gemeinderatssitzungen: |
Die Protokolle der öffentlichen Gemeinderatssitzungen werden aufgrund der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht mehr auf der Gemeindehomepage veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 60 Abs. 7 Stmk. GemO 1967 die Einsichtnahme in die vom Gemeinderat genehmigten Verhandlungsschriften öffentlicher Gemeinderatssitzungen sowie die Herstellung von Abschriften und Kopien gegen Kostenersatz während der Amtsstunden möglich ist.
Kanalgebühren incl. MWSt: (ab 01.01.2025) |
- einmaliger Kanalisationsbeitrag € 10,07 pro m² x verbaute Fläche (Keller- und Dachgeschosse je zur Hälfte)
- laufende Kanalbenützungsgebühr (Jahresgebühr)
a) Grundgebühr pro Nutzungseinheit beträgt
- für Wohnungen oder Wohnung/Arbeitsstätte: € 122,37
- für sonstige Nutzungseinheiten: € 154,45
b) Variable Gebühr - Wohnung / Wohnung/Arbeitsstätte
- pro Einwohnergleichwerten (EGW): € 108,12
c) Variable Gebühr - Sonstige Nutzungseinheiten
- Staffelung nach Dienstnehmern (DN):
Gebühr ohne DN: € 108,12
1 - 3 DN entsprechen 1 EGW: € 108,12
4 - 10 DN entsprechen 3,9 EGW: € 421,67
11 - 20 DN entsprechen 10,5 EGW: € 1.135,24
21 - 40 DN entsprechen 20,1 EGW: € 2.173,18
ab 41 DN entsprechen 39,2 EGW: € 4.238,22
- bei Gaststätten & Buschenschenken werden zusätzlich die genehmigten Sitzplätze verrechnet:
0 - 25 Sitzplätze entsprechen 1,6 EGW: € 172,99
26 - 50 Sitzplätze entsprechen 3,3 EGW: € 356,79
51 - 100 Sitzplätze entsprechen 5 EGW: € 540,6
101 - 150 Sitzplätze entsprechen 6,6 EGW: € 713,58
ab 151 Sitzplätze entsprechen 8,2 EGW: € 886,57
Wassergebühren incl. MWSt: (ab 01.01.2025) |
- Wasservollanschluss € 5.693,84
- Wasserteilanschluss € 3.795,9
- Wasseranschluss Kellerstöckl € 2.760,64
- Wasserbereitstellungsgebühr € 66,- für Wasservollanschluss bzw. € 33,- für Wasservollanschluss Kellerstöckl
- Wasserbenützungsgebühren pro m³ € 2,82 + € 24,- (jährliche Zählermiete)
Müllgebühren incl. MWSt: |
- 1 Person (1 EGW) | € 44,81 |
- 2 Personen (1,3 EGW) | € 58,26 |
- 3 Personen (1,6 EGW) | € 71,71 |
- 4 Personen (1,9 EGW) | € 85,15 |
- 5 Personen (2,2 EGW) | € 98,59 |
- 6 Personen (2,5 EGW) | € 112,04 |
- 7 Personen (2,8 EGW) | € 126,50 |
- 8 Personen (3,1 EGW) | € 138,92 |
- 9 Personen (3,4 EGW) | € 152,36 |
- 10 Personen (3,7 EGW) | € 165,81 |
- 11 Personen (4 EGW) | € 179,26 |
- 12 Personen (4,3 EGW) | € 192,70 |
- gewerbliche und sonstige Betriebe ohne gemeldete Personen kein Hauptwohnsitz (3,4 EGW) | € 152,36 |
- Zweitwohnsitz, Ferienwohnungen ohne gemeldete Personen kein Hauptwohnsitz (1,0 EGW) | € 44,81 |
plus variable Gebühr pro Jahr
- Kunststoffgefäß 120 Liter | € 20,55 |
- Kunststoffgefäß 240 Liter | € 41,10 |
- Kunststoffgefäß 360 Liter | € 61,64 |
- Abfallcontainer 1100 LIter | € 188,35 |
- Großraumbehälter 2500 Liter | € 428,08 |
- Großraumbehälter 4500 Liter | € 770,54 |
- im Bedarfsfall zusätzlicher Restmüllsack / pro Stück | € 4,00 |
Gebühren regionales Altstoffsammelzentrum
Müllabfuhrverordnung der Marktgemeinde St. Peter a. O.
Hundeabgabe: |
- jährlich € 60,- pro Hund
- diesbezügliche Ermäßigungen finden Sie in der Hundeabgabenordnung
Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe: |
Höhe der Abgabe: € 5,50 / m² Nutzfläche
Gegenstand der Zweitwohnsitzabgabe bilden Meldungen als Zweitwohnsitz. Sobald ein Hauptwohnsitz bei Wohnungen vorliegt, entfällt die Abgabenpflicht.
Gegenstand der Wohnungsleerstandsabgabe bilden Wohnungen, an denen mehr als 26 Kalenderwochen im Jahr weder eine Meldung als Hauptwohnsitz noch als sonstiger Wohnsitz vorliegt.
Die Abgaben ist rückwirkend mit Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres zur Zahlung fällig.
Verordnung der Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe
Lustbarkeitsabgabe: |
Lustbarkeitsabgabeverordnung der Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach
Amtssignatur: |
Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Marktgemeinde St. Peter am Ottersbach auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur anbringen. Nähre Informationen finden sich unten stehend:
Amtssignatur
Veröffentlichung Amtssignatur
Links: |
help.gv.at ist Ihr Wegweiser durch die Ämter in Österreich. Hier finden Sie Hife und Informationen zu Recht und Behörden.
www.help.gv.at
ris.bka.gv.at bietet ein Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Dies ist eine vom Bundeskanzleramt betriebene elektronische Datenbank. Diese dient der Kundmachung der im Bundesgesetzblatt zu verlautbarenden Rechtsvorschriften sowie der Information über das Recht der Republik Österreich.
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edikte.justiz.gv.at ist die Ediktsdatei der Justiz in der Insovenzdateien, Versteigerungen usw. durchsichtet werden können.
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